Amtliche Meldung

Antrag auf Briefwahl ab sofort möglich

Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen können oder möchten, haben die Möglichkeit durch Briefwahl zu wählen. Der Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen muss dazu beim Wahlamt der Gemeinde Nohfelden gestellt werden. Dazu stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:

– Online z.B. über den Link auf der Startseite der Internetseite der Gemeinde Nohfelden unter www.nohfelden.de oder direkt hier: www.wahlschein.de/10046114
– Schriftlich mit dem vorbereiteten Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.
– Persönlich zu den Öffnungszeiten im Wahlamt im Rathaus Nohfelden. Bitte beachten Sie, dass im Rathaus aktuell die 3G-Regel gilt.

Der letztmögliche Termin zur Beantragung der Unterlagen ist Freitag vor der Wahl (25. März) bis 18 Uhr.

Wenn aufgrund plötzlicher und nachgewiesener Krankheit kein Wahllokal aufgesucht werden kann, können Briefwahlunterlagen noch am 27. März bis 15 Uhr beantragt werden. Um die Unterlagen zu erhalten, ist ein ärztliches Attest und eine Vollmacht der kranken Person notwendig.

Weitere Infos zur Landtagswahl finden Sie auch auf der Internetseite der Landeswahlleiterin unter www.wahlen.saarland.de oder beim Wahlamt unter der Rufnummer 06852-885 106 oder 107.

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