Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Windelentsorgung
Auch in diesem Jahr können Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Windelentsorgung für das Jahr 2022 eingereicht werden. Diese sind bis spätestens zum 31.03.2023 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Familien mit einem oder mehreren Kindern im Alter von bis zu drei Jahren oder Personen, die inkontinent sind, erhalten pro Jahr einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 25 bzw. 50 Euro.
Die Formblätter sind auf der Homepage der Gemeinde Nohfelden unter der Rubrik „Rathaus & Service“ / „Alle Formulare, Richtlinien und Satzungen“ unter dem Punkt „Zuschüsse“ zu finden oder direkt unter folgenden Links:
Richtlinien zur Förderung der Windelentsorgung:
https://bit.ly/3xd3Agk
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Entsorgung von Babywindeln:
https://bit.ly/3DT14iY
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Entsorgung v. Windeln wegen Inkontinenz:
https://bit.ly/3Ib3WdE