Amtliche Meldung

Aufruf zum 20. Wettbewerb „Saarländische Bauernhäuser – Zeugnisse unserer Heimat“

Der 1984 ins Leben gerufene Wettbewerb „Saarländische Bauernhäuser – Zeugnisse unserer Heimat“ wird im zweijährigen Turnus ausgerichtet. Da der ursprünglich für 2020 geplante 19. Wettbewerb aufgrund der besonderen Umstände im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie um ein Jahr verschoben werden musste, findet der 20. Wettbewerb nun im Jahr 2023 statt.
Für die Ausrichtung des Wettbewerbes ist das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zuständig. Wie bei allen vergangenen Bauernhauswettbewerben findet auch der Wettbewerb 2023 unter Mitwirkung der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken sowie unter Beteiligung der Städte und Gemeinden des Saarlandes statt.

Ziel des Wettbewerbs
Ziel des Wettbewerbs ist es, das Bewusstsein um die Bauernhäuser als kulturelles Erbe in unserer Heimat zu stärken. Die Eigeninitiative der Eigentümerinnen und Eigentümer alter Bauernhäuser – einschließlich Arbeiterbauernhäuser – zur Erhaltung und Pflege überkommener Bausubstanz soll angeregt und gefördert werden.
Der Wettbewerb soll dazu beitragen, alte Bauernhäuser soweit wie möglich in ihrem ursprünglichen Charakter durch stilgerechte Pflege und Restaurierung zu erhalten und damit vor einem unwiederbringlichen Verlust durch eine unsachgemäße, oft schablonenhafte Modernisierung zu bewahren.

Welche Häuser können gemeldet werden?
Gegenstände des Wettbewerbs sind Bauernhäuser und Arbeiterbauernhäuser im Saarland, die vor dem Jahre 1914 erbaut wurden. Jüngere bis 1945 erbaute Bauern- und Arbeiterbauernhäuser werden zum Wettbewerb zugelassen, wenn sie einen für die Entstehungszeit charakteristischen Gebäudetyp repräsentieren. Ob die Häuser heute noch der Landwirtschaft dienen oder nicht, spielt keine Rolle.
Berücksichtigung finden zum einen solche Gebäude, deren Äußeres sich noch in dem Zustand der Entstehungszeit befindet. Zum anderen werden auch Gebäude berücksichtigt, welche Veränderungen oder Erweiterungen aufweisen, sofern die betreffenden Gebäude in ihrer Grundstruktur noch erhalten sind und die durchgeführten Veränderungen bzw. Erweiterungen qualitätsvoll und in architektonischen Details angepasst vorgenommen wurden.
Es werden solche Häuser in die Bewertung einbezogen, die restauriert wurden oder die durch dauernde Pflege in einem qualitätsvollen Zustand erhalten worden sind. Eine Restaurierung muss wenigstens zum Teil mit privaten Mitteln finanziert worden sein.
Ein bei einem vorausgegangenen Bauernhauswettbewerb mit einem Preis ausgezeichnetes Gebäude kann nicht erneut zu einem der nachfolgenden Wettbewerbe gemeldet werden. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, die mit einer Anerkennung oder gar nicht ausgezeichnet wurden, können an einem der folgenden Wettbewerbe wieder teilnehmen.

Auszeichnungen
Es sind Preise und Anerkennungen in einer Gesamthöhe von 10.000 € ausgesetzt. Sie bestehen aus einem Geldbetrag und einer Urkunde sowie – für die preisgekrönten Häuser – einer zusätzlichen Plakette, die an dem prämierten Gebäude angebracht werden soll.

Bewertung
Der Bewertung auf Landesebene geht eine Bewertung auf Landkreis- und Regional-verbandsebene durch sachverständige Jurys voraus.
Die Jurys bewerten die gemeldeten Häuser bei einer Besichtigung vor Ort und verwenden hierbei einen landeseinheitlichen Bewertungsbogen. Die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken schlagen dann jeweils höchstens fünf Gebäude, ohne Festlegung einer Rangfolge, für den Landesentscheid vor.
Die für die Landesebene vorgeschlagenen Häuser werden durch die Landesjury im Rahmen einer Besichtigung vor Ort beurteilt. Die Landesjury entscheidet über die Vergabe von Preisen und Anerkennungen. Die Entscheidungen der Landesjury sind endgültig und unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bewertungskriterien
Bei der Beurteilung der Häuser achtet die Jury unter anderem auf folgende Kriterien:
• Allgemeinzustand des Gebäudes,
• Erhaltungs- und Pflegezustand sowie handwerksgerechte Ausführung der Restaurierung einschließlich der Verwendung traditioneller Baumaterialien, bezogen auf die regionalen Besonderheiten und die charakteristische Bausubstanz des jeweiligen Haustyps,
• Gestaltung und Zustand der zum Gebäude gehörenden Flächen mit ihrem Pflanzenbestand.
Das Innere der Gebäude wird bei der Beurteilung durch die Jury nicht berücksichtigt.

Anmeldung zum Bauernhauswettbewerb 2023
Die Anmeldungen müssen zumindest folgende Angaben enthalten:
• den Namen und die Anschrift des Eigentümers bzw. der Eigentümerin oder auch der Eheleute bzw. Partnerschaften, wenn diese gemeinsam das Gebäude betreuen,
• die genaue Anschrift des gemeldeten Gebäudes,
• soweit bekannt das Baujahr oder die ungefähre Entstehungszeit des Gebäudes sowie die Zeitpunkte von An- oder Umbauten mit entsprechenden Erläuterungen,
• Fotos des Bauernhauses (möglichst aktuelle Gesamtansichten und Fotos von älteren Zuständen).

Die Anmeldungen müssen bis spätestens Freitag, den 8. September 2023, erfolgen. Für Gebäude im Landkreis St.Wendel ist die Anmeldung zu richten an:

Landkreis St. Wendel
Amt 43: Entwicklung ländlicher Raum und Ehrenamt
„Bauernhauswettbewerb“
Herr Michael Keller
Mommstraße 31
66606 St. Wendel

Auskunft unter:
Telefon: (06851) 801 – 4702
E-Mail: m.keller@lkwnd.de

Bereisungstermine
• Bereisung der angemeldeten Häuser durch die Kreisjurys bzw. die Jury des Regionalverbandes im Zeitraum vom 11.09. bis 29.09.2023
• Bereisung der weitergemeldeten Häuser durch die Landesjury am 17. und 18.10.2023

Weitergehende Informationen
Weitergehende Informationen zum Bauernhauswettbewerb 2023, insbesondere zu den Wettbewerbsbedingungen, Terminen und Anmeldeadressen, gibt es im Internet im Online-Themenportal „Ländliche Entwicklung“ des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Dort kann auch die 2020 vom Ministerium neu aufgelegte „Saarländische Bauernhausfibel“ kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden. Die Fibel bietet viele wertvolle Anregungen und Hinweise für die Restaurierung saarländischer Bauernhäuser.

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