Bekanntmachung zur Landtagswahl am 27. März 2022
Die Wahlbenachrichtigungskarten für die Landtagswahl müssen allen Wahlberechtigten bis zum 06. März 2022 zugestellt werden.
Für die Beantragung von Wahlscheinen sowie Briefwahlunterlagen ist das Wahlamt zu folgenden Zeiten geöffnet:
• Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr
• Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
• 10. und 24. März zusätzlich von 15.00 bis 18.00 Uhr
• 25. September zusätzlich von 12.00 bis 18.00 Uhr
Das Wahlamt befindet sich im Rathaus in Nohfelden – Zimmer Nr. 0.15 (Erdgeschoss), am Mittwoch, 16. März 2022 ist das Rathaus ab 14.00 Uhr wegen einer Gemeinschaftsveranstaltung geschlossen.
Die Verwaltung bietet zusätzlich allen Wahlberechtigten die Möglichkeit online die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Der entsprechende Online-Antrag befindet sich auf der Homepage der Gemeinde Nohfelden, www.nohfelden.de (Startseite), ebenfalls ist die Beantragung über den aufgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte möglich.
Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.