Amtliche Meldung

Mitteilung der Landeswahlleiterin zur Briefwahl

Der Wahlbrief muss unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten so rechtzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahltag (23. Februar 2025) bis 18:00 Uhr beim Rathaus eingeht, wobei er jedoch auch dort abgegeben werden kann. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Das Risiko des rechtzeitigen Eingangs liegt daher beim Wähler, d.h. wenn ihre Unterlagen nicht rechtzeitig eingehen, ist Ihre Stimme für die Wahl verloren. Die Deutsche Post verweist darauf, dass Wahlbriefe, die bis Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen bzw. in einer Post-Filiale abgegeben werden, rechtzeitig die Wahlämter erreichen.

Es wird durchaus empfohlen, je näher die Stimmabgabe an den Wahltag rückt, kurze und direkte Wege wie den Einwurf der Unterlagen beim zuständigen Wahlamt zu bevorzugen oder auch von der Briefwahl vor Ort Gebrauch zu machen.

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