Pferde auf öffentlichen Straßen und Anlagen
In letzter Zeit mehren sich die Beschwerden über Hinterlassenschaften von Pferden auf öffentlichen Straßen und Anlagen in unserer Gemeinde.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Straßengesetz, wonach die Hinterlassenschaften von dem/der Reiter/-in entfernt werden müssen.
Wer reitet, Pferde führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen der Straßenverkehrsordnung.
• Reiter/-innen müssen die Fahrbahn benutzen.
• Die Rad- und Gehwege dürfen nicht benutzt werden.
Wir appellieren hier im Sinne unserer sauberen Umwelt und an die Vernunft der jeweiligen Pferdehalter.
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