Kennen Sie Ihren zweiten Rettungsweg?
Stellen Sie sich vor es brennt und aufgrund von Feuer oder Rauch steht Ihnen kein Weg ins Freie zur Verfügung. Eine Situation, die in Deutschland unvorstellbar klingt, aber leider immer wieder eintritt, weil Bauvorschriften nicht eingehalten oder Sicherheitseinrichtungen in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Für den Fall, dass der erste Rettungsweg, der immer baulich herzustellen ist (z. B. über einen Ausgang ins Freie im Erdgeschoss oder über eine Treppe in Geschossen, die nicht zu ebener Erde liegen), einmal nicht zur Verfügung steht, muss ein vom ersten Rettungsweg unabhängiger zweiter Rettungsweg vorhanden sein. Dieser kann ebenfalls baulich hergestellt werden oder unter Umständen auch über Rettungsgeräte der Feuerwehr (z. B. Leitern) führen. Dies setzt jedoch voraus, dass anleiterbare Fenster auch wirklich angeleitert werden können, das heißt, die Fenster die notwendige Größe besitzen und geeignete Aufstellflächen für Leitern vorhanden und frei zugänglich sind. Hierbei kommen in der Regel tragbare Leitern zum Einsatz, die bei jeder Feuerwehreinheit vorgehalten werden müssen.
Zur Überprüfung solcher Objekte, deren Brandschutzkonzept eine Personenrettung über Leitern der Feuerwehr vorsieht, findet am kommenden Montag, dem 10.07.2023, eine Anleiterübung statt. Hierzu treffen sich die aktiven Feuerwehrangehörigen um 19:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus.
Wenn auch Sie an einer Anleiterübung an Ihrem Objekt interessiert sind, sprechen Sie uns unverbindlich an. Im Rahmen unserer wöchentlichen Übungen kommen wir gerne bei Ihnen vorbei.